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   OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23 (https://dejure.org/2023,38393)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.12.2023 - 2 MB 10/23 (https://dejure.org/2023,38393)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 (https://dejure.org/2023,38393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 22 Abs 1 S 2 BBG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 VwGO
    Möglichkeit der Auswahl eines Bewerbers in einem erneuten, fehlerfreien Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 22 Abs. 1 S. 2; GG Art. 33 Abs. 2
    Anforderungsprofil; Aufschiebende Wirkung; Beurteilung; Konkurrentenstreit; offensichtliche Chancenlosigkeit; Möglichkeit der Auswahl eines Bewerbers in einem erneuten, fehlerfreien Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de

    BBG § 22 Abs. 1 S. 2; GG Art. 33 Abs. 2
    Anforderungsprofil; Aufschiebende Wirkung; Beurteilung; Konkurrentenstreit; offensichtliche Chancenlosigkeit; Möglichkeit der Auswahl eines Bewerbers in einem erneuten, fehlerfreien Auswahlverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 26; Beschluss des Senats vom 9. Februar 2021 - 2 MB 22/20 -, juris Rn. 11).

    Eine Auswahl des Antragstellers für den streitgegenständlichen Dienstposten in einem erneuten, fehlerfrei durchgeführten Auswahlverfahren erscheint nämlich nicht zumindest möglich (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17).

    Dieses Merkmal wäre daher nur bei - hier nicht vorliegender - gleicher Eignung der Bewerber maßgeblich zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 49 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 1381/17 -, juris Rn. 25; Beschluss des Senats vom 9. Februar 2021 - 2 MB 22/20 -, juris Rn. 6 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2021 - 2 MB 22/20

    Einbeziehung in ein Auswahlverfahren für eine Notfallsanitäterstelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Die zutreffende Annahme des Verwaltungsgerichts, dass insofern ein konstitutives Anforderungsmerkmal in Rede steht (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, juris Rn. 9 ff. und vom 9. Februar 2021 - 2 MB 22/20 -?, juris Rn. 8 f.), ist durch das Beschwerdevorbringen nicht infrage gestellt worden.

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen, sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 26; Beschluss des Senats vom 9. Februar 2021 - 2 MB 22/20 -, juris Rn. 11).

    Dieses Merkmal wäre daher nur bei - hier nicht vorliegender - gleicher Eignung der Bewerber maßgeblich zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 49 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 1381/17 -, juris Rn. 25; Beschluss des Senats vom 9. Februar 2021 - 2 MB 22/20 -, juris Rn. 6 ff.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Eine Auswahl des Antragstellers für den streitgegenständlichen Dienstposten in einem erneuten, fehlerfrei durchgeführten Auswahlverfahren erscheint nämlich nicht zumindest möglich (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17).

    Dieses Merkmal wäre daher nur bei - hier nicht vorliegender - gleicher Eignung der Bewerber maßgeblich zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 49 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 1381/17 -, juris Rn. 25; Beschluss des Senats vom 9. Februar 2021 - 2 MB 22/20 -, juris Rn. 6 ff.).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Dass dennoch in einem neuen Auswahlverfahren eine Auswahlentscheidung, bei der in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung maßgebend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -?, juris Rn. 46; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25; Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 42; Beschluss des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 5), zugunsten des Antragstellers möglich erscheint, ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht und ist auch darüber hinaus nicht ersichtlich.

    Maßgeblich ist, wie bereits dargetan, in erster Linie das - hier für den Beigeladenen sprechende - abschließende Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 42; Beschluss des Senats vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Ob die Vertretungstätigkeit dennoch zu dokumentieren gewesen wäre, kann letztlich dahinstehen, da weder eine Beurteilungsrelevanz näher dargelegt wurde noch sich von selbst erschließt, zumal es sich um eine reguläre Vertretertätigkeit handelt, deren Erwähnung üblicherweise in dienstlichen Beurteilungen nur dann erfolgt, wenn sie einen nennenswerten Zeitraum betrifft (vgl. zur Zeitspanne, ab der der Beamte berechtigterweise beanspruchen kann, dass seine Leistungen erneut in einer dienstlichen Beurteilung dokumentiert werden; zwei Jahre bei einem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris LS 3 und Rn. 49).

    Ebenso wenig ist dargelegt oder sonst erkennbar, dass die Regelbeurteilung ihre Aktualität verloren hat, da der Antragsteller nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris LS 2 und Rn. 42 ff.).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Da die dienstliche Beurteilung als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 -, juris Rn. 15 und 17. März 2016 - 2 A 4.15 -, juris Rn. 16, je m. w. N.), ist der Beamte - im Unterschied zum Soldaten - nicht genötigt, Einwendungen gegen die Beurteilung unmittelbar gegen diese vorzubringen, um zu verhindern, dass eine Beurteilung, die er für rechtswidrig hält, zu seinem Nachteil bei Auswahlentscheidungen verwendet wird.

    Hieraus folgt, dass allein das Einlegen eines Rechtsbehelfs gegen die Beurteilung die Heranziehung ebendieser nicht verhindert, allerdings im Konkurrentenstreitverfahren Einwendungen gegen die Beurteilung zu berücksichtigen sind; ein evtl. Widerspruchs- oder gar nachfolgendes Gerichtsverfahren muss nicht abgewartet werden (zu Letzterem: BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 - juris Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 - juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Es kann offen bleiben, ob eine dienstliche Beurteilung gegenüber dem beurteilten Beamten - entsprechend § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, § 110 Abs. 1 Satz 1 LVwG - erst in dem Zeitpunkt wirksam wird, in dem sie ihm eröffnet wird (so bei Soldaten: BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 -, juris Rn. 40), oder bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung durch den (Letzt-)Beurteiler, weil es sich bei ihr um keinen Verwaltungsakt handelt.

    Rechtsbehelfe gegen die Beurteilung haben keine aufschiebende Wirkung (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10761/18 -, juris Rn. 9; zum Soldatenrecht: BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 -, juris Rn. 40).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Die zutreffende Annahme des Verwaltungsgerichts, dass insofern ein konstitutives Anforderungsmerkmal in Rede steht (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, juris Rn. 9 ff. und vom 9. Februar 2021 - 2 MB 22/20 -?, juris Rn. 8 f.), ist durch das Beschwerdevorbringen nicht infrage gestellt worden.

    ergibt sich bei Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB anhand des objektiven Empfängerhorizonts potentieller Bewerber (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, juris Rn. 12) ebenso wenig eine mit dem Dienstposten mindestens anteilig einhergehende Tätigkeit als (stellvertretender) Kryptoverwalter.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22

    Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    Eine Auswahl des Antragstellers für den streitgegenständlichen Dienstposten in einem erneuten, fehlerfrei durchgeführten Auswahlverfahren erscheint nämlich nicht zumindest möglich (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17).

    Dass dennoch in einem neuen Auswahlverfahren eine Auswahlentscheidung, bei der in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung maßgebend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -?, juris Rn. 46; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25; Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 42; Beschluss des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 5), zugunsten des Antragstellers möglich erscheint, ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht und ist auch darüber hinaus nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
    In Anbetracht des Auswahlvermerks und der Beurteilungen liegt auch kein Fall vor, in dem die Frage einer "offensichtlichen Chancenlosigkeit" im Auswahlverfahren von vorneherein nicht anhand eines Leistungsvergleichs nachvollzogen werden kann (vgl. hierzu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 3 S 1930/19

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsantrag bei sofort vollziehbarem

  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 1 B 1381/17

    Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Mitbewerber bei Vergabe eines

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 7 ME 27/19

    Nutzungsberechtigung; Telekommunikationslinie; Werbeplakat

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

  • VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05

    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe;

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19

    Versagung von Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23

    Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil

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